


Die Neue Baugenossenschaft Rüti (NBR) eine Wohnbau-Genossenschaft
Wie der Name sagt, ist die NBR eine Wohnbau-Genossenschaft. Die Mieter werden durch den Erwerb von Genossenschafts-Anteilen Genossenschafter. Die Höhe der Pflicht-Anteilscheine richtet sich nach der Grösse der gemieteten Wohnung. Der Mieter erhält eine entsprechende Beweisurkunde. Das Genossenschafts-Kapital wird jährlich gemäss Beschluss der Generalversammlung verzinst. Die Rückzahlung der Genossenschafts-Anteile erfolgt in der Regel bei einer Kündigung der Wohnung maximal zum Nominalwert.
Die Genossenschaft wird durch einen Vorstand unter dem Vorsitz des Präsidenten geführt. Präsident und Vorstandsmitglieder werden durch die Generalversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt.
Oberstes Gremium ist die Generalversammlung, die jährlich ein Mal stattfindet. Die Statuten regeln die finanziellen sowie administrativen Belange.
Die Versammlung beschliesst die vom Vorstand beantragten Rechnungsabnahmen sowie das Budget. Auch bei grösseren Investitionen ist die Generalversammlung zuständig.
Die Aufsicht und die Geschäftsleitung obliegt dem Präsidenten und dem ihm zur Seite stehenden Vorstand. Für die operative Geschäftsführung und die Belange des Zusammenlebens ist der Verwalter zuständig.
Ein hauptamtlicher Hauswart ist für den allgemeinen Unterhalt zuständig.
Er wird unterstützt von nebenamtlichen Haus- und Blockwarten. In den Überbauungen besteht ein allgemeines Hundeverbot. Die Katzenhaltung ist gemäss besonderen Vorschriften möglich.